Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Im Falle einer Kunstausstattung tritt die Galerie als Vertreter des jeweiligen Künstlers mit dem Leihnehmer in den Vertrag.
§ 1 Urheberrecht
1.1 Bei jeder Nutzung der Werke ist der Name des Künstlers als Urheber zu nennen.
1.2 Jede Nutzung und Verwertung des Werks ist nur nach Unterrichtung der Galerie und mit Zustimmung des Künstlers erlaubt und gilt nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck. Mit dem Besitz des Werkes sind – sofern nicht anders vereinbart – keine Verwertungs- oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen.
1.3 Für jede Nutzung oder Verwertung der Werke hat der Künstler Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG).
1.4 Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.
1.5 Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u.a.) dürfen nur mit Einverständnis des auf den Unterlagen genannten Künstlers und unter Nennung ihres/seines Namens veröffentlicht werden.
1.6 Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden anerkannt. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, dem Künstler das Werk vorübergehend zur Nutzung (z.B. für Ausstellungen) zu überlassen, soweit es zumutbar ist.
§ 2 Pflichten und Leistungen der Galerie bzw. des Künstlers
2.1 Der Künstler versichert, dass sich das Werk in seinem alleinigen Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist. Er versichert darüber hinaus, dass das Werk eine eigenständige Arbeit von ihm ist.
2.2 Übergabe: Die Galerie als Vertreter des Künstlers verpflichtet sich, das Werk zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu übergeben.
2.3 Haftung: die Galerie bzw. der Künstler haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.
2.4 Garantie/Wartung/Reparatur: Garantieleistungen des Künstlers für künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart. Wartungsverpflichtungen werden nicht übernommen, es sei denn, sie werden gesondert vereinbart und alle damit verbundenen Kosten werden vom Nutzer getragen und gesondert vergütet. Dem Künstler ist es vorbehalten, eine erforderliche Restaurierung oder Reparaturen gegen angemessenes Entgelt vorzunehmen. Nimmt der Künstler die Restaurierung oder Reparaturen nicht selbst vor, so gibt er verbindliche Hinweise zu ihrer Art und Ausführung.
2.5 Zusätzliche Leistungen des Künstlers: Zusätzliche Leistungen werden gesondert vergütet. Bei Bedarf ist ein Kostenvoranschlag vorzulegen.
2.6 Veranstaltungen: Ist für eine Präsentation des Werkes die Anwesenheit des Galeristen oder des Künstlers gewünscht, so ist sie/er dazu bereit, sofern der Termin rechtzeitig vereinbart wurde.
§ 3 Pflichten und Leistungen des Nutzers
3.1 Versicherungen: Der Versicherungswert entspricht dem Verkaufswert und ist von der Galerie und dem Nutzer einvernehmlich festzulegen. Der Nutzer trägt die Kosten der anfallenden Versicherungen in voller Höhe. Die Versicherung muss nachgewiesen werden.
3.2 Transport/Transportversicherung Die Kosten für den sachgemäßen Hin- und Rücktransport der Werke sowie deren Versicherung (»von Nagel zu Nagel«) sind in voller Höhe von dem Nutzer zu übernehmen.
3.3 Vernichtung/Zerstörung/Diebstahl/Beschädigung/witterungsbedingte Schädigung des Werkes: Der Nutzer trifft alle erforderlichen, technisch möglichen und zumutbaren Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl etc. am Werk zu verhindern Bei einer Vernichtung oder Zerstörung des Werkes ist der Nutzer bzw. Eigentümer verpflichtet, die Galerie Seitz & Partner unverzüglich zu unterrichten; das Recht des Künstlers zur Geltendmachung eines Schadensersatzes wird hierdurch nicht berührt.
3.4 Beabsichtigte Vernichtung durch den Eigentümer: Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist der Eigentümer verpflichtet, den Künstler vorab zu unterrichten und mit ihm eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, z. B. das Werk dem Künstler kostenfrei zurückzugeben.
3.5 Reisekosten: Die notwendigen Reisekosten, Kosten für Übernachtungen sowie Mehraufwendungen des Künstlers zur Erfüllung des Vertrages werden gegen Nachweis erstattet.
3.6 Präsentation/technische Voraussetzungen: Über Art und Umfang der Präsentation entscheiden die Galerie und der Nutzer einvernehmlich.
3.7 Katalog: Die Kosten für einen Katalog werden von dem Nutzer getragen. Wenn Kostenbeteiligung des Künstlers vereinbart wird, kann diese mit Kunstwerken geleistet werden. Leistungen, die von dem Künstler bei der Herstellung des Katalogs erbracht werden, werden in Rechnung gestellt. Die Festlegung der Auflage sowie die Herstellung/Ausführung des Katalogs erfolgt in Absprache und im Einvernehmen mit dem Künstler. Die Galerie und der Künstler erhalten einen angemessenen Teil der Auflage zur eigenen Verfügung.
3.8 Veranstaltungen: Ist für eine Präsentation des Werkes die Anwesenheit des Künstlers gewünscht, werden die dafür anfallenden Kosten von dem Nutzer getragen; gleiches gilt auch für alle Folgeveranstaltungen.
3.9 Rückgabe: Wird das Werk dem Nutzer nur vorübergehend überlassen, so ist er verpflichtet, es unverzüglich in einwandfreiem Zustand nach Vertragsende zurückzugeben. Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der Einwilligung der Galerie in Rücksprache mit dem Künstler. Ein für die Überlassung vereinbartes Honorar erhöht sich in diesem Fall zeitanteilig; der Erhöhungsbetrag wird mit Beginn der Verlängerung fällig.
§ 4 Zahlungsbedingungen
4.1 Sämtliche Ansprüche der Leihgebers auf Zahlung sind fällig nach Erbringung der geschuldeten Leistung. Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen.
4.2 Sämtliche Vergütungen und Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3 Bis zur vollständigen Begleichung des Gesamtpreises verbleibt das Kunstwerk im Eigentum der Galerie bzw. des Künstlers.
4.4 Nichtgefallen der Ausführung kann nicht zu einer Minderung der Vergütung führen.
4.5 Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe trägt der Nutzer, sofern er abgabepflichtig ist.
§ 5 Aufhebung und Kündigung von Verträgen
5.1 Aufhebung und Kündigung bedürfen der schriftlichen Form.
5.2 Im Falle Kündigung durch den Nutzer wird ein Honorar für die nicht zur Nutzung übernommene Arbeit fällig. Dieses beträgt mindestens 50 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich der nachgewiesenen Materialkosten.
5.3 Im Falle der Kündigung durch die Galerie bzw. den Künstler ist die Rückzahlung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahlten Vergütungen ausgeschlossen.